Zum Hauptinhalt springen

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der VitaBilanz GmbH für den VitaBilanz Online-Dienst

§ 1 Geltungsbereich

  1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen der VitaBilanz GmbH nachfolgend „VitaBilanz” genannt, gelten für alle VitaBilanz-Dienste – nachfolgend „Dienste” genannt – .
  2. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Anwenders erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Anwenders die von uns geschuldeten Dienste vorbehaltlos erbringen.

§ 2 Vertragsgegenstand

  1. Mit den Diensten kann der Anwender Patientenberichte erstellen und archivieren. Die Erstellung der Berichte erfolgt durch Eingabe von Daten, welcher sich der Anwender außerhalb der Dienste selbst beschaffen und auswählen muss, in das VitaBilanz-Softwareprogramm – nachfolgend „Programm” genannt -. Über das Programm kann der Anwender den Bericht auf der VitaBilanz-Datenbank – nachfolgend „Datenbank” genannt – archivieren und bei Bedarf abrufen.
    Vertragsgegenstand ist das Recht zur Nutzung des Programms, der Datenbank und deren Pflege ausschließlich zu dem vorstehend genannten Zweck und nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.
  2. Verträge über die Nutzung der Dienste kommen durch den Auftrag des Anwenders ihm die Nutzung der Dienste zu gewähren und durch die schriftliche Auftragsbestätigung der „VitaBilanz” zustande. Der Inhalt der Auftragsbestätigung in Verbindung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist für das Vertragsverhältnis maßgebend. Änderungen und Ergänzungen des Nutzungsvertrages werden erst durch die schriftliche Bestätigung der „VitaBilanz” rechtsgültig.

§ 3 Nutzungsrechte

  1. Dem Anwender wird während der Vertragslaufzeit ein nicht übertragbares, einfaches Nutzungsrecht an dem vertragsgegenständlichen Programm gewährt. Dieses Recht umfasst die Nutzung der Datenbank, soweit dies von dem vertragsgegenständlichen Programm bei ordnungsgemäßer Anwendung veranlasst wird.
  2. Sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte verbleiben im Übrigen bei „VitaBilanz”. Jede Nutzung des Programms und/oder der Datenbank durch Dritte, unabhängig davon ob entgeltlich oder unentgeltlich oder sonstiger Missbrauch, insbesondere Vervielfältigung oder Veränderung der Software, ist strafbar. Jede Verletzung der Urheber- oder Markenrechte kann strafrechtlich verfolgt werden.

§ 4 Zugang

  1. Dem Anwender wird zur Nutzung der Dienste durch „VitaBilanz” eine Zugriffsberechtigung zur Verfügung gestellt. Die Zugriffsberechtigung besteht aus einer mehrstelligen Nutzeridentifikation (User-ID) und einem mehrstelligen Passwort und ist ausschließlichen für den Gebrauch des Anwenders bestimmt.
  2. Es obliegt dem Anwender, durch geeignete Sicherheitsvorkehrungen dafür Sorge zu tragen, dass die missbräuchliche Nutzung der Zugriffsberechtigung durch unbefugte Personen ausgeschlossen ist.
  3. Muss der Anwender Grund zu der Annahme habe, dass ein Dritter Kenntnis über die mehrstellige Nutzeridentifikation und das mehrstellige Passwort erhalten hat, muss der Anwender dies „VitaBilanz” unverzüglich mitteilen. „VitaBilanz” wird daraufhin den Zugang durch diese Zugriffsberechtigung sperren und dem Anwender eine neue Zugriffsberechtigung erteilen.

§ 5 Datenschutz

  1. Der Anwender verpflichtet sich, die Dienste unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz zu nutzen. Für Verstöße gegen gesetzliche Datenschutzbestimmungen haftet der Anwender nach den gesetzlichen Regelungen. Wird „VitaBilanz” bekannt, dass der Anwender die Dienste entgegen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verwendet, wird der Anwender von dem Dienst ausgeschlossen.
  2. Der Anwender verpflichtet sich insbesondere, vor Eingabe von Daten eines Dritten in das Programm, deren Verarbeitung mit dem bzw. durch das Programm und/oder Speicherung auf der Datenbank, den Dritten in gesetzlich hinreichendem Umfang über die Eingabe, Verarbeitung und Speicherung seiner Daten aufzuklären und sich hierfür von dem Dritten eine Einwilligung in gesetzlich hinreichender Form erteilen zu lassen.
  3. Der Anwender willigt hiermit ein, dass im Rahmen der Vertrags- und Geschäftsbeziehung bekannt gewordene Daten des Anwenders im Sinne des Datenschutzgesetzes von der „VitaBilanz” gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies zur Durchführung des Vertrages, insbesondere zur Auftragsabwicklung und Anwenderbetreuung, notwendig ist, wobei die Interessen des Anwenders zu berücksichtigen sind.

§ 6 Datensicherung

  1. Die Abrufe durch den Anwender werden ausschließlich zur Datenschutzkontrolle selbstständig von dem Programm aufgezeichnet. Dies dient insbesondere der Kontrolle der Zulässigkeit der Abrufe, zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebes der Programme und Datenbank. Bei nicht ordnungsgemäßer Aufzeichnung wird der Abrufvorgang unterbrochen. Die bei der Durchführung der Abrufe verwendeten Daten, wie der Tag und die Uhrzeit der Abrufe und die Authentifikation werden bei der Aufzeichnung festgehalten.

§ 7 Gebühren / Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die Gebühren gemäß der jeweils aktuellen Preisliste. Die Gebühren enthalten die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
  2. Die „VitaBilanz” kann die Gebühren insbesondere aus Gründen der allgemeinen Preisentwicklung oder bei einer möglichen Anhebung der Mehrwertsteuer erhöhen. Beträgt die Erhöhung der Gebühren mehr als 5 % pro Jahr als die zwischen Vertragsschluss und Erhöhungszeitpunkt festgestellte Erhöhung der allgemeinen Lebenshaltungskosten nach dem diesbezüglichen Index, kann der Anwender das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats nach Kenntnis der Erhöhung kündigen.
  3. Die Zurückhaltung von Zahlungen aufgrund von Gegenansprüchen des Anwenders ist nicht statthaft, es sei denn, diese Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt oder unbestritten. Entsprechendes gilt hinsichtlich der Aufrechnung mit solchen Gegenansprüchen.

§ 8 Haftung und Gewährleistung

  1. Die „VitaBilanz” übernimmt keine Gewähr dafür, dass das Programm und/oder die Datenbank unterbrechungs- oder fehlerfrei arbeitet, dass die in der Software enthaltenen Funktionen in allen vom Anwender gewählten Kombinationen ausgeführt werden können, die Dienste immer verfügbar sind und den Anforderungen des Anwenders entsprechen.
  2. Es obliegt dem Anwender selbst die Vollständig- und Richtigkeit der erzeugten Gesundheitsberichte zu beurteilen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der erzeugten Gesundheitsberichte übernimmt „VitaBilanz” keine Gewähr.
    Der VitaBilanz-Check dient ausschließlich der Dokumentation und Auswertung von Risikofaktoren mit daraus resultierenden Präventionsempfehlungen. Diagnosen werden damit nicht gestellt, es ergeben sich auch keine Therapieempfehlungen. Dies bleibt ausschließlich als ärztliche Tätigkeit dem nutzenden Arzt überlassen.
  3. Bei Softwarefehlern, welche die vertragsgemäße Benutzung nicht nur unerheblich beeinträchtigen, wird die „VitaBilanz” den Fehler – soweit sie zu dessen Beseitigung in der Lage ist – je nach seiner Bedeutung durch die Installation einer anderen Softwareversion oder durch Hinweise zur Beseitigung oder zur Vermeidung der Auswirkungen des Fehlers beseitigen.
  4. Die „VitaBilanz” haftet nicht für Schäden, die dem Anwender durch Missbrauch oder Verlust der Zugriffsberechtigung entstehen. In diesem Zusammenhang etwa anfallende Kosten und Gebühren gehen zu Lasten des Anwenders.
  5. Wird die „VitaBilanz” von Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen, weil diesen ein Schaden durch falsche oder unvollständige Daten oder Informationen, die durch den Anwender geliefert wurden, entstanden ist, so hat der Anwender die „VitaBilanz” unverzüglich von einer Haftung freizustellen.
  6. Die „VitaBilanz” haftet nur unter den nachfolgend aufgeführten Bestimmungen:
    1. Die „VitaBilanz” haftet bei von ihr zu vertretender Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung und bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder einfachen Erfüllungsgehilfen. Bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung ihrer einfachen Erfüllungsgehilfen gegenüber einem Unternehmer ist die Haftung der „VitaBilanz” auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
    2. Die „VitaBilanz” haftet bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichtigen, wobei die Haftung auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt ist.
    3. Für die Wiederherstellung von Daten haftet die „VitaBilanz” nur, wenn der Anwender durch angemessene Vorsorgemaßnahmen, insbesondere die regelmäßige Anfertigung von Sicherungskopien aller Daten sichergestellt hat, dass diese Daten aus maschinenlesbarem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
    4. Ist der Anwender Verbraucher, haftet die „VitaBilanz” bei einer gewöhnlich fahrlässigen Pflichtverletzung, die nicht zu einer Verletzung von Leib und Leben geführt hat, bis zur Höhe von maximal 10% der für die vertragliche Leistung vereinbarten Vergütung bzw. ersetzt bis zu dieser Höhe vergebliche Aufwendungen des Anwenders. Für mittelbare Schäden und untypische Folgeschäden haftet die „VitaBilanz” bei gewöhnlicher Fahrlässigkeit nicht.
    5. Die Haftung der „VitaBilanz” ist nicht ausgeschlossen bzw. begrenzt, wenn sie einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
    6. Die „VitaBilanz” haftet nach zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.

§ 9 Nutzungsdauer

  1. Der Nutzungsvertrag ist beiderseits kündbar mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende.
  2. Kommt der Anwender wesentlichen oben aufgeführten vertraglichen Verpflichtungen nicht nach, kann „VitaBilanz” diesen Vertrag fristlos kündigen. Dieses Recht hat „VitaBilanz” auch, wenn
    1. der Anwender mit der Entrichtung der Gebühren mehr als jeweils zwei Zahlungszeiträume in Verzug gerät,
    2. ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Anwenders beantragt wird.
      Im Falle fristloser Kündigung sind die Gebühren für die gesamte vertragliche Restlaufzeit abzüglich von Seiten der „VitaBilanz” ersparten Aufwendungen vom Anwender zu erstatten.
  3. Jede Kündigung hat zu ihrer Wirksamkeit schriftlich zu erfolgen.

§ 10 Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen für die Nutzung des Online-Dienstes unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, etwa unwirksame Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck dieses Vertrages am nächsten kommen.
  2. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
  3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist, soweit dies zulässig ist, 75365 Calw.